Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen der S2S-Systemdrucker GmbH, Hans-Knöll-Straße 6, 07745 Jena (nachfolgend „S2S“ oder „wir“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B).

(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung unserer Leistungen ausgeschlossen.

(3) Die AGB gelten insbesondere für:

  • den Verkauf, die Lieferung und Inbetriebnahme von entwickelten oder kundenspezifisch konfigurierten 3D-Druckern,
  • additive Fertigung als Dienstleistung (Lohnfertigung),
  • Beratungs-, Schulungs- und Ingenieurdienstleistungen,
  • Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen,
  • Softwareentwicklung, Softwareanpassungen und softwarebezogene Dienstleistungen im Umfeld additiver Fertigung.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn S2S ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragspartner

S2S-Systemdrucker GmbH
Geschäftsführer: Jonas Siegrist
Hans-Knöll-Straße 6
07745 Jena
E-Mail: info@s2s-systems.de
Telefon: +49 (0)176 524 55 887

3. Dienstleistungen – additive Fertigung, Software, Beratung, Service

(1) Additiv gefertigte Bauteile werden ausschließlich als Modelle, Funktions- oder Anschauungsobjekte im Rahmen einer Dienstleistung hergestellt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm bereitgestellten Daten, insbesondere CAD-, STL-, 3MF- oder sonstige Fertigungsdateien. Dies umfasst insbesondere deren Auflösung, Maßhaltigkeit, Wandstärken, Toleranzen, Skalierung und technische Umsetzbarkeit.

(3) Entsprechen die bereitgestellten Daten nicht den für den jeweiligen Fertigungsprozess erforderlichen technischen Anforderungen, trägt der Kunde hierfür die alleinige Verantwortung. Abweichungen im Druckergebnis, Qualitätsmängel oder Nichtverwendbarkeit aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Daten stellen keinen Mangel dar.

(4) S2S ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, bereitgestellte Daten auf grundsätzliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass die Daten technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzbar sind, ist S2S berechtigt, die Herstellung abzulehnen.

(5) Ein Anspruch des Kunden auf Herstellung besteht nicht, sofern die bereitgestellten Daten nicht druck- oder fertigungstauglich sind.

(6) Die Verantwortung für die Verwendung der gefertigten Modelle nach Übergabe – insbesondere für Einsatz, Weiterverarbeitung, Serienfertigung, sicherheitsrelevante Anwendungen oder Zertifizierungen – liegt ausschließlich beim Kunden.

(7) Beratungs-, Schulungs-, Wartungs-, Service- und Softwareentwicklungsleistungen werden als Dienstleistungen erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Anlagen und Maschinen – Lieferung und Leistung

(1) Für den Verkauf, die Lieferung und Inbetriebnahme von 3D-Druckern, Anlagen, Baugruppen und Zubehör gelten ergänzend die für den Maschinen- und Anlagenbau üblichen kaufmännischen Regelungen.

(2) Technische Daten, Leistungsangaben, Zeichnungen und Abbildungen stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5. Vertragsschluss

(1) Angebote von S2S sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung durch S2S zustande.

(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch S2S.

6. Preise und Versand

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Verpackungs-, Versand-, Versicherungs- und Transportkosten werden gesondert berechnet.

(3) Die Gefahr geht – auch bei Teillieferungen – mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

7. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) S2S ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist S2S berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

8. Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über individuell gefertigte Waren, kundenspezifisch konfigurierte 3D-Drucker oder individuell erbrachte Dienstleistungen gemäß § 312g Abs. 2 BGB.

(2) Bei Dienstleistungen kann ein Widerruf nur erfolgen, solange die Leistung noch nicht begonnen wurde.

9. Gewährleistung und Nachbesserungsrecht

(1) Bei nachweisbaren Sachmängeln steht S2S zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung) zu.

(2) Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Gewährleistungsansprüche für additiv gefertigte Modelle bestehen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Spezifikation.

(4) Gewährleistungsansprüche verjähren bei Unternehmern nach 12 Monaten ab Übergabe.

10. Haftung

(1) S2S haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung der gefertigten Modelle nach Übergabe resultieren.

(2) Für Maschinen, Software und Dienstleistungen haftet S2S nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet S2S nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Software und Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Maschinen, Baugruppen und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von S2S.

(2) Die von S2S eingesetzte oder bereitgestellte Software kann auf Open-Source-Komponenten basieren.

(3) Softwareanpassungen, Modifikationen oder Erweiterungen durch den Kunden oder Dritte können erheblichen Einfluss auf Funktion, Sicherheit und Betrieb der Maschine haben.

(4) S2S ist berechtigt, im Service- oder Gewährleistungsfall zu prüfen, ob Softwareänderungen vorgenommen wurden.

(5) Für Funktionsstörungen, Schäden oder Folgeschäden, die auf nicht autorisierte Softwareanpassungen zurückzuführen sind, übernimmt S2S keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

12. Datenschutz

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von S2S-Systemdrucker GmbH.

13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Jena, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.